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AGB

  Allgemeine Geschäftsbedingungen der

FIRMA VELVEL

Helmstrasse 4 in 90762 Fürth

 

I.                    Geltungsbereich

1.       Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge mit Verbrauchern und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen von vertretbaren wie unvertretbaren neuen und gebrauchten Waren sowie sonstiger Leistungen.

2.       Sofern auch der Vertragspartner allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt ein Vertrag auch dann zustande, wenn keine ausdrückliche Einigung über die Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen erzielt wurde. Soweit die Bedingungen der Vertragsparteien inhaltlich übereinstimmen, gelten sie als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Sollten in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungen enthalten sein, welche die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht enthalten, so gilt die Regelung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.       Von den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden nur dann  Vertragsgegenstand, wenn diese individuell und schriftlich vereinbart  werden. Etwaig mündlich vor Vertragsabschluss getroffene Vereinbarungen sind unwirksam. Dies gilt nicht für Nebenabreden, die nach Vertragsschluss getroffen werden. Diese sind jedoch unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

 

II.                  Zustandekommen des Vertrages/Verzögerungen bei der Lieferung der Ware:

1.       Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder durch Zusendung der bestellten Ware.

2.       Die fristgerechte Zusendung sowie die Annahme des Angebotes stehen stets unter den Vorbehalt der ausreichenden und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz vorherigen Abschlusses eines ausreichenden Einkaufsvertrages den Liefergegenstand nicht rechtzeitig erhalten. Unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe dieser Klausel unberührt. Wir werden unseren Vertragspartner unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Ware informieren und gegebenenfalls das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. In diesem Falle werden wir bereits empfangene Leistungen an unseren Vertragspartner rückerstatten. Ebenso haften wir nicht für Lieferverzögerungen, die durch Streik oder sonstige Ereignisse eintreten, auf die wir keine Einflussmöglichkeiten haben.

 

III.                Widerruf

1.       Wird der Vertrag zwischen uns und einem Verbraucher als Vertragspartner ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Brief, Katalog, Telefon, Internet, Rundfunk sowie anderer Tele- und Mediendienste) abgeschlossen, so kann der Verbraucher seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen, wird er erst nach Vertragsschluss von diesem Recht unterrichtet, innerhalb von einem Monat, ohne Angabe von Gründen in Textform mittels Brief, Fax- oder E-Mailnachricht, oder wenn ihm die Ware bereits vor Fristablauf zugegangen ist, durch Rücksendung der Ware, widerrufen. Die Fristen beginnen nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

VELVEL

vertreten durch Hierner Roland als Geschäftsführer

Helmstrasse 4

D-90762 Fürth

E-Mail: rolandhierner@yahoo.de

Fax: +49 (0)911 478 30 25

 

2.       Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss der Vertragspartner uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, soweit die Verschlechterung der gelieferten Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Vertragspartner die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Ware nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Bereits getragene Kleidungsstücke sind gereinigt zurückzugeben. Erhält der Verbraucher erst nach Vertragsschluss von einer möglichen Verpflichtung zum Wertersatz Kenntnis in Textform, so hat er für Verschlechterungen durch eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme keinen Wertersatz zu leisten. Paketversandfähige Ware ist auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Vertragspartner hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Vertragspartner bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Vertragspartner kostenfrei. Nicht Paketversandfähige Ware wird beim Vertragspartner abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Vertragspartner mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung.

 

IV.                Preise:

1.         Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk.

2.       Unsere Rechnungen sind innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

3.       Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen auf Grund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Vertragspartner ein Kündigungsrecht.

4.       Die Möglichkeit der Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.

 

V.                  Gefahrübergang / Versendung der Ware

Erfüllungsort ist unser Betriebssitz in Nürnberg. Werden waren auf Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort versandt, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Vertragspartner über, sobald wir die Ware an einen Spediteur, einen Frachtführer oder einer sonst mit dem Transport der Ware beauftragten Person oder Anstalt übergeben haben. Der Vertragspartner trägt die Kosten der Versendung ab dem Erfüllungsort.

 

 

VI.                Eigentumsvorbehalt 

1.       Wir behalten uns das Eigentum am der Warenlieferung bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Vertragspartner bestehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vor. Bei Pflichtverletzungen des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir nach vergeblicher vorheriger Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Gesetzliche Fälle der Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben hiervon unberührt.

2.       Wird die Ware bei dem Vertragspartner von einem Dritten gepfändet, so hat der Vertragspartner uns hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

3.       Wird die Ware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden, Gegenständen vermischt oder verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Ist ein im Eigentum des Vertragspartners stehender Gegenstand als Hauptbestandteil anzusehen, so räumt uns der Vertragspartner ein anteilsmäßiges Miteigentum ein.

4.       Erwirbt der Vertragspartner die Ware zum Zwecke der Weiterveräußerung im Zuge seines Geschäftsbetriebes, so tritt er uns bereits jetzt die Forderungen, die ihm auf Grund der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer entstehen in Höhe der uns gegen den Vertragspartner bestehenden Forderung ab. Der Vertragspartner ist hiervon unbeschadet gegenüber seinem Kunden zur Beitreibung der Forderung auf eigene Kosten verpflichtet, es sei denn, wir erklären, die Beitreibung der abgetretenen Forderung selbst übernehmen zu wollen. 

5.       Uns zustehende Sicherheiten werden auf Verlangen des Vertragspartners freigegeben, als der Wert unserer Sicherheit die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.

6.       Der Einkauf von Waren durch uns erfolgt grundsätzlich unter Ausschluss eines Eigentumsvorbehalts des Verkäufers, es sei denn dieser wird ausdrücklich vereinbart.

 

VII.              Rücknahme von Verpackungen

1.       Der Vertragspartner des Onlinehandels kann Verpackungsmaterial, das nicht mit dem Zeichen eines Systems zur flächendeckenden Entsorgung (wie etwa „Grüner Punkt“ der Duales System Deutschland AG) versehen ist, zur Wiederverwendung oder bestimmungsgemäßen Entsorgung kostenfrei an uns zurücksenden.

2.       Der Vertragspartner unserer Ladengeschäfte kann solches Verpackungsmaterial im Ladengeschäft abgeben.

 

 

VIII.            Gewährleistung

1.       Hat der Kunde die Ware zur Weiterveräußerung oder Verwendung im Rahmen seines Erwerbsgeschäftes erworben, so hat er die Ware unverzüglich nach Erhalt hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, Menge und Qualität zu prüfen. Entspricht die Ware nicht der bestellten Art, Menge oder Qualität, so hat er uns innerhalb von sieben Tagen schriftlich (auch per e-mail) diesen Mangel anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkannt werden können, sind uns unter sofortiger Einstellung einer möglichen Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung umgehend vor Ablauf der Gewährleistungsfrist mitzuteilen.

2.       Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

3.       Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt, wenn die Ware bei dem Vertragspartner eintrifft.

4.       Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Ist der Mangel nicht erheblich, oder ist die Ware bereits verarbeitet oder umgestaltet, so steht dem Käufer nur das Minderungsrecht zu

5.       Darüber hinausgehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Vertragspartners sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Vertragspartner eine Verletzung seines Lebens, seines Körpers oder seiner Gesundheit erleidet.

 

 

IX.                Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen durch angemessene wirksame Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entsprechen oder dieser am nächsten kommen. Die Wirksamkeit des Vertrages und/oder einer Ergänzungsvereinbarung bleiben im Übrigen unberührt.

 

X.                  Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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